Offshore Firmengründung St. Vincent und die Zypern Limited
Offshore Firmengründung in Kombination zu einem EU-Niedrigsteuerland
Keine Frage, die Offshore Firmengründung findet zweifelsfrei ihre Berechtigung, insbesondere wenn es um die Anonymität der Inhaber und tatsächlich handelnden Personen der Gesellschaft geht und auch im Hinblick auf eine Steueroptimierung kann die Offshore Firmengründung durchaus Sinn machen. Doch während man bis Ende 2010 in der Regel noch um die Kombination der Zypern Limited mit den Seychellen wählte, bietet sich seit dem Jahre 2011 eine völlig neue rechtssichere und legale Konzeption an.
Noch immer, und dies wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern, steht die Inselrepublik Zypern als das Niedrigsteuerland der EU mit 10% Gesamtsteuerbelastung und über 14.000 Firmengründungen pro Jahr unbestritten auf Platz No. 1 in der Beliebtheitsliste für Auslandsgründungen. Doch in der Kombination mit einer Offshore Firma hat seit dem 01.01.2011 Offshore in St. Vincent die Offshore Gesellschaft Seychellen als Partner der Niedrigsteuergesellschaft in Zypern (Zypern Limited und Zypern Holding) abgelöst.
Was bietet St. Vincent gegenüber den Seychellen für Vorteile?
1. St. Vincent Offshore bietet gegen die Zahlung von 1% auf den Gewinn der St. Vincent Gesellschaft ein weltweit gültiges Tax-Zertifikat. Dies bedeutet, alle Zahlungen der Zypern Limited an Offshore werden steuerlich anerkannt.
2. Dividenden (Gewinne) der Zypern Gesellschaft werden nun steuerfrei nach St. Vincent ausgeschüttet, das Tax-Zertifikat schützt vor Nachfragen aus Europa (unbegrenzte Anerkennung der Zahlungen Zypern an Offshore).
3. Das Offshore Bankkonto kann direkt in St. Vincent geführt werden. Transferleistungen zwischen Zypern und Offshore St. Vincent bedürfen nur weniger Minuten im Online-Banking.
4. Das Offshore Bankkonto auf St. Vincent bietet Mastercard mit täglicher Bargeldverfügung an Millionen Geldautomaten weltweit.
Die Offshore Firmengründung in St. Vincent und die Zypern Firmengründung bieten sämtliche Vorteile, die ein Unternehmer sich wünschen kann. Legal, rechtssicher und beständig.
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren deutschsprachigen Rechtsanwalt in Zypern und unter Offshore Firma.
Zypern Limited, Bankkonto Zypern und Verwendung der P-Card
30.000,00 Euro über die Grenze,
absolute Sicherheit im Internet,
Cash aus über 1.000.000 ATM weltweit
In Zukunft können Sie mit über 30.000,00 Euro pro Person die Grenze passieren, Cash an über 1.000.000 ATM (Geldautomaten) weltweit verfügen und im Internet unter einem „Künstlernamen“ einkaufen. Die Vorteile bietet Ihnen die sogenannte P-Card, welche Sie im EU-Staat Zypern bei Hellenic Bank gegen ein paar Euro Gebühren käuflich erwerben können. Und so funktioniert es:
1. Sie erwerben gegen Vorlage Ihres Ausweises eine P-Card. Ihr Name wird nicht auf der P-Card vermerkt bzw. der P-Card nicht hinterlegt.
2. Sie können in einzelnen Schritten jede P-Card bis zu 7.500,00 Euro aufladen. Insgesamt können Sie folglich drei P-Cards mit Insgesamt 22.500,00 Euro bestücken.
3. Sie können an nahezu jedem Geldautomaten der Welt das Guthaben der P-Card in Barform verfügen.
4. Kaufen Sie im Internet ein, so können Sie beispielsweise bei der Frage nach dem Inhaber der Karte „Micky Maus“ angeben, eine Identifikation kann im Rahmen der P-Card-Nutzung nicht vorgenommen werden.
Der einzige Nachteil einer P-Card besteht darin, dass Sie zum Bezug der P-Card einmalig direkt nach Zypern reisen müssen. Übrigens, in Verbindung mit einem Gesellschaftskonto in Zypern kann die P-Card jederzeit via Online-Banking wieder aufgeladen werden. Fazit: Die P-Card stellt ein weiteres Instrument dar, Freiheit und Unabhängigkeit hinsichtlich eigener Finanzen zu pflegen.
Weitere Informationen zur Zypern Limited, P-Card und Zypern Bankkonto erhalten Sie auch unter http://www.zypern-kanzlei.com und unte http://www.offshore-firma.com.
Zypern Firma, das Steuerrecht zur Zypern Limited, Holding und das Steuerrecht natürlicher Personen
Die wesentlichen und hier relevanten Besteuerungsarten in Zypern stellen die Körperschaftssteuer, die Einkommenssteuer, die Verteidigungssonderabgabe und die Kapitalertragssteuer dar.
Zypern, die letzte Oase in der EU. Diese These wandelt sich zur Feststellung, sobald Sie sich etwas ausführlicher mit dem Steuerrecht der Republik Zypern beschäftigt haben.
Mit dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union am 01.05.2004 wurde das Steuersystem in Zypern grundlegend einer Reform unterzogen. Eine Steuergesetzgebung nach den Normen der Europäischen Union wurde bereits ein Jahr zuvor, im Januar 2003, in Kraft gesetzt. Die Inhalte der folgenden Darstellung können auf Grund des Gesamtumfangs keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir haben uns jedoch bemüht, für Sie relevante Fakten verständlich zusammen zu fassen.
Die Körperschaftssteuer in Zypern
Die Körperschaftssteuer in Zypern bezieht sich auf die weltweiten Gewinne einer ansässigen Kapitalgesellschaft (
Zypern Limited)in Zypern. Der Steuersatz beträgt generell 10 Prozent. Die Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft in Zypern ergibt sich aus der Geschäftsführung und Kontrolle der Gesellschaft in Zypern. Ist eine Kapitalgesellschaft nicht in Zypern ansässig (Geschäftsführung und Kontrolle gehen vom Ausland aus), so versteuert diese Gesellschaft in Zypern nur Gewinne, die belegt aus Einnahmequellen in Zypern stammen.
Die Einkommenssteuer in Zypern
Natürliche Personen, die sich mehr als 183 Tage in Zypern aufhalten, gelten in der Regel als in Zypern wohnhafte Person. Die Einkommenssteuer Zyperns umfasst in diesem Fall das weltweite Einkommen der natürlichen Person. Einkommen werden in Zypern progressiv mit 0% bis zu 30% besteuert. Weitere Steuervergünstigungen können aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens entstehen.
Die Sonderverteidigungsabgabe
Diese Abgabe hat ausschließlich eine Relevanz für in Zypern lebende natürliche Personen. Sie bezieht sich auf Einkommen, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit oder einem Geschäftsbetrieb stammen. Dividenden werden mit 15% besteuert, Zinseinnahmen mit 10% und Mieteinnahmen mit 3%.
Diese Regelung gilt nicht für Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Zyperns unterhalten. So sind beispielsweise Dividenden von der Besteuerung in Zypern ausgenommen.
Die Kapitalertragssteuer in Zypern
Die Kapitalertragssteuer hat nur für Personen eine Relevanz, welche in Zypern ihren Hauptwohnsitz unterhalten und Immobilien bzw. Anteile an Immobiliengesellschaften besitzen. Aber auch hier bietet das Steuergesetz bei der Besteuerung Ausnahmen, die den Wegfall einer Steuerpflicht bedeuten können.
