Was spricht für die Zypern Limited?
• Zypern Limited und Holding genießt volle Akzeptanz durch DBA-Sachverhalt
• es gilt uneingeschränkt die EU-Niederlassungsfreiheit
• die Steuerlast der Zypern Limited beträgt lediglich maximal 10% auf Gewinne
• 0,00% Steuern auf Dividenden, Aktiengewinne und Zinsen
• die Haftung der Zypern Limited ist grundsätzlich auf das Stammkapital begrenzt
• Zypern verfügt über ein in der Praxis real funktionierendes Bankgeheimnis
• geschützte Treuhandschaft, Diskretion für Unternehmer der Zypern Limited und Holding
• Daten der Zypern Limited unterliegen strengster Geheimhaltung und Diskretion
• Zypern besitzt ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtssituation
• Vermögen der Zypern Limited wird durch die hohen EU-Standards geschützt
• die Zypern Limited ermöglicht weitere Kombinationen mit Offshore-Gesellschaften
• Gewinne von ausländischen Tochtergesellschaften unterliegen in Zypern nicht der Versteuerung
• Zypern unterhält mit insgesamt mit 43 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
• Verkaufserlöse aus Anteilsverkauf sind in Zypern völlig steuerfrei;
• es gilt keine zeitliche Beschränkung im Hinblick der Geltendmachung von Verlustvorträgen
• eine gegenseitigen Verrechnungen von Gewinnen und Verlusten ist ggf. möglich
Firmengründung einer Limited in England oder in Zypern?
Limited entspricht nicht Limited und die Steuerrechtssprechung UK stellt im Vergleich zur Steuerrechtssprechung in Zypern (EU) grundverschieden dar.
Ein erstes Beispiel findet sich im Vergleich der UK Limited zur Zypern Limited im Bereich der Besteuerung (Körperschaftssteuern). Während der Eingangssteuersatz einer englischen Limited bei 21% liegt (Spitzensteuersatz 28%), erhebt die Republik Zypern lediglich einen pauschalen Steuersatz in Höhe 10%. Wer mit seiner UK Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig wird, unterliegt der deutschen Besteuerung. Fazit hinsichtlich der Besteuerung ist, dass Zypern Limited gegenüber England und Deutschland keine Gewerbesteuern kennt und den erwirtschafteten Ertrag lediglich mit 10% besteuert.
Holding in England, Muttergesellschaft in Deutschland
Bevor eine Besteuerung der Dividenden in England vorgenommen wird, muss die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft zunächst Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern zzgl. Solizuschlag entrichten.
Zypern hingegen kennt keine Besteuerung von Dividenden. Ebenso werden auch hier keine Gewerbesteuern fällig.
